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28. Sep 2026 - 8:04
von IWA_Red. (Kommentare: 0)

Berufsbegleitende Fortbildung „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ (gFAB)

Die Fortbildung stützt sich auf die bundesweit geltende Prüfungsverordnung (GFABPrV) und bereitet auf den anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ vor.

KURZBESCHREIBUNG

Die Fortbildung vermittelt interdisziplinäres Wissen. Dabei spannt das Ita Wegman Bildungszentrum im psycho-sozialen und pädagogischen Bereich einen breiten Bogen, schätzt die Interdisziplinarität von sozialtherapeutischen Ideen über Ideen aus der Selbstbestimmt Leben Bewegung, den Disability Studies, der Salutogenese und des Empowerment bis hin zu systemisch-konstruktivistischem Denken.

Das Ita Wegman Bildungszentrum hat sich zum Ziel gesetzt, die hier vorliegende Fortbildung Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung langfristig inklusiv zu gestalten. Menschen, die im Rahmen von Budget für Arbeit einen Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt haben aber auch Projektinitiativen, die Inklusion im Arbeitsbereich zum Inhalt ihrer Arbeit machen, werden mit ihren Erfahrungen Teil des Curriculums. Damit setzt die Fortbildung einen Akzent in Richtung Umsetzung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur UN-BRK.

 

Die Inhalte der Fortbildung werden in folgenden Modulen zusammengefasst:

  1. Berufsrolle und Aufgaben der gFAB
  2. Gestaltung von Entwicklungsprozessen
  3. Grundlagen der Rehabilitationspädagogik
  4. Kommunikation
  5. Rechtliche Grundlagen und gesellschaftspolitische Aspekte
  6. Gestaltung von Rehabilitations- und Teilhabeprozessen
  7. Betriebswirtschaftliche Grundlagen und betriebliche Produktionsprozesse

 

ZIELGRUPPE

Mitarbeitende in: Eingliederungshilfe

 

GRUPPENGRÖSSE

15-25 Teilnehmer*innen

 

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN:

Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem Heilberuf oder in einem Beruf des Gesundheits- und Sozialwesens und eine sich daran anschließende mind. 2-jährige einschlägige Berufspraxis

Oder

ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens 2-jährige Berufspraxis

Oder

eine mindestens 6-jährige Berufspraxis.

Die Berufspraxis muss jeweils zu mindestens 6 Monaten in einem Tätigkeitsfeld mit Bezug zu den in § 1 (3) der GFABPrV genannten Aufgaben einer gFAB ausgeübt worden sein.

 

DOZENTIN

Sabine Schildknecht (Lehrgangsleitung gFAB)
Dozenteam

DATEN

- 20 Monate (800 Unterrichtseinheiten)

- Unterricht am Montag und zusätzlich jeden Dienstag nach den Ferien (in der Regel außerhalb der Ferien NRW)

- Zusätzliche Unterrichtstage (Exkursionen) sind möglich

 

KOSTEN

Seminargebühr: 4.950 € (inklusive Verpflegung; exklusive Exkursionen)
Prüfungsgebühr: 175 €

Anmeldung zur Fortbildung "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ (gFAB)"

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